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Senkung des Rechnungszinses 2022 - in welchen Versicherungssparten sollten Sie noch handeln

Wir leben in einer Zeit, in der sich auch ganz normale Leute langsam Gedanken über Strafzinsen auf ihrem Girokonto machen müssen. Es gibt im Grunde keine (positiven) Zinsen mehr – und vielleicht kommen sie auch nie mehr zurück.
Der Rechnungszins -die Basis der Kalkulationen der Lebensversicherer, wurde in den letzten Jahren mehrfach gesenkt. Die Senkung auf nur noch 0,25 % im nächsten Jahr hat aber Auswirkungen, wie es sie noch nie gab.

Alterssparten und die Garantie

Da der Rechnungszins ohnehin oft fälschlicherweise mit dem Garantiezins gleichgesetzt wird, überrascht es sicher niemanden, dass die Senkung Auswirkungen auf die Garantien haben wird.
Interessant ist, dass es auf Basis des Rechnungszinses an sich nicht mehr möglich ist, eine Beitragsgarantie darzustellen. Quelle Deutsche Aktuarvereinigung.

Viele Versicherer haben mit neuen Tarifen bereits darauf reagiert und bieten keine 100 %ige Beitragsgarantie mehr an. Selbst in bAV-Tarifen ist dies inzwischen der Fall.

Das ist auch nicht weiter schlimm. Auch 2021 beträgt die durchschnittliche Gesamtverzinsung, welche die Versicherer erreichen, noch 2,13 % – und warum der Weg von klassischen zu fondsgebundenen Rententarifen gehen muss, haben wir in der Vergangenheit ja bereits ausgiebig dargelegt. Und dort finden Sie in einem Index wie dem MSCI World bei Spardauern von zwölf Jahren und mehr keine Zeitspanne, die nicht mit positivem Ergebnis geendet hätte. Das mit den Garantien ist also nett aber glücklicherweise sind sie für so langläufige Verträge nicht wichtig. Sie blockieren nur die Ertragsmöglichkeiten durch Kapitalbindung.


Leider trifft es Riester als Grundidee des Alterssparens am härtesten!

Für die Abstimmung mit Zulagenstellen und Finanzämtern, Übertragungsmöglichkeiten, Prüfung auf Förderschädlichkeit und was der Gesetzgeber sonst noch alles nötig machte, sind Riesterverträge im Vergleich mit anderen extrem kostenbelastet. Das war an sich aber nicht schlimm, da die Förderung und der Steuervorteil für Riester schon für die meisten Kunden lukrativ machte. Problematisch wird nun die Beitragsgarantie für eingezahlte und Förderbeiträge. Diese sind mit diesem Kostenblock und diesem niedrigen Rechnungszins eben nicht mehr darstellbar (siehe oben).

Da die Regierung entgegen ihres Koalitionsvertrags doch keine Riester-Reform anging, um den Anbietern mehr Luft zu verschaffen und weiterhin funktionierende Produkte anbieten zu können, verabschiedeten sich inzwischen eben sehr viele Versicherer, Fondsgesellschaften usw. vom Riester-Neugeschäft. Da sich hier kurzfristig keine Verbesserung der Rahmenbedingungen einstellen wird, darf man damit rechnen, dass sich noch mehr Anbieter von Riester verabschieden werden.

Das schränkt die Auswahlmöglichkeiten nicht nur für für „Neu-Riesterer“ ein. Nein, auch Kunden, die im falschen Produkt festhängen, haben es dann schwerer vernünftig zu wechseln.
Betroffenen Kunden wäre der zeitnahe Anbieterwechsel dringend ans Herz zu legen.
Wir haben im Riester-Bereich immer schon ausschließlich auf solche Tarife gesetzt, welche ein Höchstmaß an Aktien-Investments möglich machen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung

aus vielen Analysen. Wir zeigen Ihnen auf, ob Sie Ihren Altvertrag wechseln sollten und falls ja, wo es noch sinnvolle Alternativen gibt. Und die gibt es, wir haben viele sehr gute Reister Verträge analysiert. Kontakt
Der Anbieterwechsel an sich kostet je nach Anbieter zwischen 50 und 150 € einmalig. Hoffnung ist keine Strategie!


Biometrieprodukte werden teurer

Da der Rechnungszins nicht der Garantiezins ist, sondern eine Kalkulationsgrundlage um Versicherungsprodukte zu kalkulieren, sind auch Lebensprodukte, bei denen es nicht ums Alterssparen geht, von Auswirkungen betroffen. Egal ob es um Todesfallschutz oder um Arbeitskraftabsicherung geht, die Gefahrenstatistik (z. B. die Sterbetafel) bleiben wie sie sind. Die Höhe des Versicherungsschutzes bestimmt der Kunde. Bleibt also nur noch der Preis. Und der wird bei allen Produkten steigen müssen. Wie sehr ist heute noch nicht zu sagen, da der Zins nächstes Jahr nicht einmal mehr bei einem Drittel des bisherigen liegen wird, sind deutliche Beitragsanpassungen nicht unwahrscheinlich.
Unentschiedene Kunden sind bestens damit geraten, doch möglichst bald zu einer Entscheidung zu gelangen.
Bei wem absehbar ist, dass erst nächstes Jahr z. B. Todesfallschutz benötigt wird (Immobilienfinanzierung, Geburt eines Kindes, …), der kann evtl. doch bereits dieses Jahr abschließen – der Beginn muss ja nicht sofort sein. Billiger wird Versicherungsschutz jedenfalls nicht werden. Gerne ziegen wir Ihnen die besten Möglichkeiten auf.


Ja, und die Bestandsverträge?

Natürlich werden Sie sich fragen, was mit ihren bestehenden Verträgen ist. Da diese noch anders kalkuliert sind, ergibt sich keine direkte Auswirkung. Klassisch kapitalbildende Altersvorsorgeverträge sind indirekt wohl am stärksten betroffen – das aber schon länger. Es müssen hier ja z. B. auch noch alte 4 %-Verträge bedient werden, was durch gebildete Zinszusatzreserven geschafft wird. Das geht dann eben zulasten der Überschussbeteiligung jüngerer Verträge. Klassische Renten werden am Ende also wohl noch weniger leisten als ohnehin schon.

Biometrieprodukte scheinen in der Regel sehr solide kalkuliert zu sein. Hier gab es in den vergangenen Jahren quer durch alle Sparten kaum Beitragsanpassungen – gefühlt hat man die wenigen in der Branche dann auch immer laut diskutiert und in der Summe ging es eher ruhig zu.

Und was werden die Medien machen?
Na das was sie immer machen, die Berichterstattung so gestalten das viele zuschauen. Denn letzendlich wird der Großteil der Medien über Werbung und Einschaltquoten finanziert.
Leider läuft es immer nach demselben Schema ab, wenn die Medien ein Versicherungsthema behandeln:
Man zerrt jemanden von einer Verbraucherzentrale, vom Bund der Versicherten oder einen Professor, den niemand kennt vor die Kamera. Dann folgt das Lied von den bösen Versicherern und den viel zu hohen Kosten, Riester ist ohnehin das Schlimmste und irgendwann sagt jemand, ein ETF-Sparplan wäre der Heilige Gral des Sparens. Abblende.

Leider haftet keiner von denen für die Aussagen die getroffen werden. Vor 15 Jahren noch haben genau diese Personen von Aktien und Sachwerten abgeraten und auf maximale Garantie vertraut.

Günter Pitzer (Geschäftsführer)
     Fachwirt Finanzberatung (IHK)K800 PitzerKopf
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Wir erfüllen unsere gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Weiterbildungspflicht im Sinne des § 34 d Abs. 9 S. 2 GewO iVm § 7 Abs. 3 VersVermV.
Gerne können wir Ihnen die Nachweise auf Anfrage zusenden.

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