Beim Bau eines Hauses kann unglaublich viel schiefgehen. Auch mit Streitigkeiten muss gerechnet werden, doch mit Rechtsschutz für diesen Bereich sah es viele Jahre mau aus. Jetzt können wir Ihnen eine funktionierende Lösung anbieten.
Wo viele Gewerke zusammenkommen, können auch viele Probleme entstehen, deren rechtliche Klärung leider kostenintensiv sein kann. Ob Sie eine Immobilie neu bauen, kaufen, oder eine bestehende Immobilie umbauen lassen. Hier ein paar Beispiele:
1. Falsche Statik
Sie lassen einen Durchbruch zur Vergrößerung des Wohnbereiches durchführen. Es ergibt sich ein statisches Problem. Der beauftragte Handwerker, verweist auf fehlerhafte Probleme des Architekten. Streitwert 30.000 €. Ihre möglichen Kosten zur rechtlichen Klärung liegen im Bereich von 7500 €
2. verborgene, verschwiegene Mängel
Nach Abschluss des Kaufvertrages wird nach Entfernung der Dielen ein umfangreicher Befall der Holzbalken mit Hausschwamm bemerkt. sie möchten den Kaufvertrag anfechten. Streitwert beim Vergleich 244.000 €. Ihre möglichen Kosten zur rechtlichen Klärung liegen im Bereich von 8.880 €
3. Mängel bei Wasserleitungen
Die Schmutzwasserleitungen wurden mangelhaft verlegt. Das Haus ist bereits errichtet. Streitwert: 52.687 €. Ihre möglichen Kosten zur rechtlichen Klärung liegen im Bereich von 8.880 €.
Wir können Ihnen einen Bauherren-Rechtschutz mit einer Deckungssumme von 100.000 € ohne Wartezeiten anbieten.
Bedenkt man die Alleinstellung am Markt und die in der Summe anfallenden Baukosten, bleibt so ein Rechtsschutzvertrag auch preislich im Rahmen.
Um einen entsprechenden Vertrag erfolgreich beantragen zu können, müssen folgende Vorraussetzungen vorliegen:
- das Antragsdatum des Rechtsschutzvertrags vor dem Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme liegen
- beim Erwerb über einen Bauträger das Antragsdatum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen
- das Objekt frei von Denkmalschutzauflagen sein/nicht unter Denkmalschutz stehen
- die Bau-/Kaufsumme bei bis 2 Mio. Euro liegen
- Es muss ein weiterer Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Immobilie bestehen. z.B. die Privat-Verkehrs-Haus-Berufsrechtsschutzversicherung
Der Bauherren-RS deckt nicht nur neue Bauvorhaben, sondern darüber hinaus auch:
- Erwerb einer Wohnimmobilie
- Um- und Ausbau einer vorhandenen Wohnimmobilie
- Gebäudesanierung
- Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
- Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt
Es muss nicht unbedingt das ständig selbstbewohnte Haus bzw. die Eigentumswohnung sein. Auch Ferienhäuser oder Mehrfamilienhäuser bis vier Wohneinheiten sind so absicherbar.
Auf eine Wartezeit wird übrigens ganz rechtsschutzuntypisch verzichtet.